Alles weitere nach persönlicher Absprache
Abrechnung über Betreuungs- und Entlastungsleistung § 45 SGB XI, mit monatlich 125 Euro
*Abrechnung über stundenweise Verhinderungspflege nach Antragstellung und zzgl. Übertrag der Kurzzeitpflege
Übertrag 40% der Pflegesachleistung §45a, als niederschwelliges Angebot, Antrag erforderlich
Private Leistungsvergütung durch den Kunden
*Für diese Abrechnungsform ist ein bewilligter Pflegegrad von mindestens 6 Monaten erforderlich. Bei Pflegegrad 1 nicht möglich.